Antwort von
Monika Elkins
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16.05.2022
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Community
In Kärnten ist es in der freien Landschaft verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten.
Frage
Weg des Buches, 13. Etappe: Warmbad Villach - Agoritschach/Arnoldstein
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